AKTUELL: 2G – Regel

Veröffentlicht von Peter Frey am

Skipass, Skischule und Skiverleih nur gegen Vorlage eines gültigen Impfzertifikats in Verbindung mit dem Personalausweis.
Kinder unter 12 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen, müssen aber einen Personalausweis oder eine Geburtsurkunde vorlegen.

Kategorien: Aktuelles

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